- Geltungsbereich
1.1 Die Rehl Energy GmbH (nachfolgend: Rehl Energy) verkauft und liefert die auf www.rehl-energy.de zur Solarstromerzeugung, Speicherung und Nutzung angebotenen Photovoltaikmodule, Geräte und Systeme ausschließlich auf der Grundlage und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB), welche auch für die Erbringung der auf www.rehl-energy.de angebotenen Beratungs- und Planungsleistungen gelten. Kunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, gelten als Unternehmer. Für diese gilt § 310 Abs.1 BGB ebenso wie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern sind in Ausnahmefällen möglich.
1.2 Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit.
- Vertragsabschluss / Bindungsfrist
2.1 Angebote von Rehl Energy sind freibleibend.
2.2 Von Rehl Energy genannte Preise sind grundsätzlich Nettobeträge, die sich um die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen.
2.3 Die Bestellung des Kunden ist ein diesen für die Dauer von drei Wochen ab Eingang bei Rehl Energy bindender Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Rehl Energy kann diesen Antrag binnen drei Wochen durch Auftragsbestätigung, Übersendung einer Rechnung bei Vorauskasse oder Lieferung bzw. Leistung annehmen.
- Zahlung und Verzug
3.1 Lieferung erfolgt gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungszugang ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig und binnen 7 Tagen zu zahlen.
3.3 Der Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist Andernach.
3.4 Voraussetzung für die Wahrung von Zahlungsfristen bzw. Zahlungsterminen ist der rechtzeitige Eingang der Zahlung bei Rehl Energy.
3.4 Voraussetzungen und Folgen des Kundenverzuges richten sich nach den §§ 286, 287, 288 BGB.
- Lieferung und Transport
4.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von Rehl Energy verbindlich.
4.2 Im Falle höherer Gewalt, von Betriebsstörungen durch Arbeitskampf beim Lieferanten von Rehl Energy oder im Bereich von Transport und Verkehr sowie bei hoheitlichen Maßnahmen verschieben sich Liefertermine bzw. verlängern sich Lieferfristen jeglicher Art um die Dauer der die Lieferung ohne eigenes Verschulden von Rehl Energy hindernden Umstände.
Rehl Energy wird den Kunden nach eigener Kenntnis von den hindernden Umständen über diese und deren Auswirkungen auf Lieferung und Leistung informieren.
4.3 Rehl Energy kann bei Ausfall bzw. erheblicher Verzögerung der von ihrem Lieferanten vertraglich geschuldeten Lieferung ihrerseits dem Kunden qualitativ und preislich adäquate, anderweitig beziehbare Photovoltaikmodule, Geräte und Systeme liefern. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen ab Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten unter Ausschluss jeglichen Ersatzanspruchs. In diesem Fall steht Rehl Energy eine Aufwandsentschädigung von 1.000,00 € netto zu, welche von einem etwaigen Erstattungsbetrag aus Kundenzahlung in Abzug gebracht werden kann; dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis geringerer Kosten zu führen. Ist der Kunde einverstanden, ist eine etwaige Überzahlung an ihn zu erstatten bzw. eine etwaige Zuzahlung von ihm zu leisten.
Fällt der von Rehl Energy beauftragte Lieferant aus von Rehl Energy nicht zu vertretenden Gründen gleich welcher Art mit der Lieferung für den Kunden aus, ist Rehl Energy zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglichen Ersatzanspruches berechtigt; eine Verpflichtung zur anderweitigen Beschaffung besteht für Rehl Energy nicht.
4.4 Rehl Energy ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
- Eigentumsvorbehalt
Rehl Energy behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche vor. Während des Eigentumsvorbehalts ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, sonstige Verfügung, Verarbeitung oder Umgestaltung des Liefergegenstands ohne vorherige Einwilligung von Rehl Energy nicht zulässig.
- Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht bei Abholung durch den Kunden mit Zugang der Anzeige von Rehl Energy oder dem in deren Auftrag tätigen Lieferanten auf den Kunden über.
6.2 Wird auf Wunsch des Kunden versandt und geliefert, geht die Gefahr mit Auslieferung der Liefergegenstände an den beauftragten Fahrer von Rehl Energy, von deren Lieferanten oder an den beauftragten Spediteur, Frachtführer oder an das beauftragte Versandunternehmen über.
- Gewährleistung – Mängel
7.1 Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
7.2 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde gemäß § 377 HGB den Liefergegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch Rehl Energy bzw. in deren Auftrag durch Dritte, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und einen etwaigen Mangel gegenüber Rehl Energy unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
7.3 Liegt ein Mangel nach den gesetzlichen Bestimmungen vor, kann Rehl Energy nach seiner Wahl als Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Nach zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung steht dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.
7.4 Keine Haftung und Gewährleistung besteht bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung, nicht vertragsgemäßer übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Änderung oder Instandsetzung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, aufgrund bauseitiger Mängel, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einwirkungen, die nicht zu den vertraglich vorausgesetzten bzw. vereinbarten Bedingungen und Umständen zählen.
- Schadensersatz
8.1 Rehl Energy haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Rehl Energy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Hinsichtlich sonstiger Schäden haftet Rehl Energy bei eigener oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen begangener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
8.3 Soweit vorstehende Ziffern 8.1 und 8.2 nicht entgegenstehen, ist die Haftung von Rehl Energy bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Plichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung von Rehl Energy auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung
9.1 Der Kunde kann gegenüber der Forderung von Rehl Energy für Lieferung und Leistung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.
- Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Rehl Energy zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen Rehl Energy und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
- Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen, Form
Mündliche Nebenabreden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Die Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Schweigen von Rehl Energy auf Erklärungen des Kunden ist keine Zustimmung.
- Salvatorische Klausel
12.1 Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
12.2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen §§ 307-309 BGB, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich rechtswirksam am nächsten kommt.
12.3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 12.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
13.1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Rehl Energy GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Irene Rehl, Lessingstraße 4,
56626 Andernach. ( Tel.: +49 2632/495122; Fax.: +49 2632/495121; E-Mail: info@rehl-energy.de; Internet: www.rehl-energy.de; HRB 25438, Amtsgericht Koblenz)
als Verantwortlicher.
13.2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns unabhängig von dem Kontakt über unsere Website kontaktieren und beauftragen, erheben wir folgende Daten:
- Anrede, Vorname, Nachname,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Informationen, die für die Erfassung und Durchführung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
- um Sie als unseren Kunden und Vertragspartner identifizieren zu können;
- um Sie vor und nach Abschluss eines Vertrages beraten und unterstützen zu können und die Vertragserfüllung zu ermöglichen;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung;
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Ihnen erforderlich
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
13.3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den vorstehend unter Ziffer 13.2 aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
13.4. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
— Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
– Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
13.5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@rehl-energy.de
13.6. Aktualität und Änderung dieser Hinweise zur Datenverarbeitung
Diese Hinweise zur Datenverarbeitung sind aktuell gültig und haben den Stand Mai 2018. Aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben oder in Umsetzung zukünftiger Rechtsprechung kann es notwendig werden, diese Hinweise zu ändern. Die jeweils aktuellen Hinweise zur Datenverarbeitung können jederzeit auf unserer Website www.rehl-energy.de unter Impressum/Hinweise abgerufen und ausgedruckt werden.
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